Schadstoffkataster · Abriss & Umbau

Schadstoffkataster vor Abriss und Umbau

Das Schadstoffkataster ist die prüffähige Bestandsaufnahme aller Gebäudeschadstoffe vor dem Rückbau: Asbest, KMF, PAK und PCB — verortet, mit Mengen und Laborbefunden als belastbare Ausschreibungsgrundlage nach GefStoffV und TRGS 519.

  • Pflicht nach GefStoffV 2025
  • Mengen für die Ausschreibung
  • ASI nach TRGS 519
Markus Knaub prüft die Baupläne für das Schadstoffkataster vor dem Abriss
Definition

Was ein Schadstoffkataster leistet

Ein Schadstoffkataster ist die systematische, verortete Bestandsaufnahme sämtlicher Gebäudeschadstoffe — die fachliche Datengrundlage für jeden Rückbau und Umbau im Altbestand.

Wer ein Bestandsgebäude abreißen oder kernsanieren lässt, muss wissen, welche Schadstoffe in der Bausubstanz stecken — und in welchen Mengen. Genau das leistet das Schadstoffkataster: Es erfasst Asbest und weitere Gebäudeschadstoffe wie künstliche Mineralfasern, PAK und PCB systematisch, ordnet jedes Vorkommen einem Homogenbereich zu und hält es mit Laborbefund, Menge und Verortung fest. Damit wird aus einem vagen Verdacht eine belastbare, nachvollziehbare Schadstoffuntersuchung.

Anders als ein einzelnes Asbestgutachten betrachtet ein vollständiges Kataster das gesamte Gebäude und alle relevanten Schadstoffgruppen. Es ist damit das zentrale Dokument, auf dem Ausschreibung, Arbeitsschutz, Sanierung und ordnungsgemäße Entsorgung aufbauen — von der ersten Begehung bis zur sauberen Trennung des Bauschutts auf der Baustelle.

Als Geschäftsbereich von RÜCKBAUPRO verbinden wir das Schadstoffgutachten mit dem Know-how aus Rückbau und Sanierung: Wir richten das Kataster an den Angaben aus, die eine Abbruchfirma für die Ausführung benötigt — damit es nicht in der Schublade landet, sondern auf der Baustelle funktioniert.

Mikroskopische Analyse einer Materialprobe im akkreditierten Labor als Grundlage für das Schadstoffkataster
Rechtslage 2025

Wann ein Schadstoffkataster Pflicht ist

Seit der GefStoffV-Neufassung 2025 muss der Veranlasser vor Arbeiten an Gebäuden, die vor dem Asbestverbot 1993 errichtet wurden, das Asbestvorkommen ermitteln und an ausführende Firmen weitergeben.

In der Praxis bedeutet das: Vor Abbruch-, Rückbau- und Umbauarbeiten an Altbestand ist eine fachkundige Schadstoffuntersuchung faktisch Voraussetzung. Die maßgebliche Erkundungs- und Informationspflicht ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die TRGS 519 regelt ergänzend, wer asbesthaltige Materialien beproben und sanieren darf, und verpflichtet bei ASI-Arbeiten zur Anzeige bei der zuständigen Behörde. Das Schadstoffkataster liefert hierfür die belastbare Datengrundlage.

  • Vor Abriss und Rückbau von Bestandsgebäuden — zur Schadstofftrennung und ordnungsgemäßen Entsorgung
  • Vor Modernisierung und Kernsanierung von Altbauten mit Verdachtsmaterialien
  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Beauftragung ausführender Firmen (Informationspflicht des Veranlassers)
  • Vor Ausschreibung und Vergabe von Abbruch- und Entsorgungsleistungen
Mehr zur Erkundungspflicht & GefStoffV 2025 →
Inhalt

Was in Ihrem Kataster steht

Ein prüffähiges Schadstoffkataster ist mehr als eine Liste von Befunden — es macht jeden Fund nachvollziehbar, kalkulierbar und beweissicher.

Probenliste & Homogenbereiche

Jede Materialprobe ist eindeutig nummeriert, einem Homogenbereich zugeordnet und im Gebäude verortet — lückenlos nachvollziehbar vom Probenort bis zum Laborbefund.

Laborbefunde REM / PLM

Analyse im nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor per Polarisations- (PLM) und Rasterelektronenmikroskopie (REM/EDX) mit Angabe von Asbestart und Bindungsart.

Mengenabschätzung

Belastbare Mengen je Schadstoff in m², lfm oder t — die entscheidende Grundlage für Entsorgungs- und Abbruchkalkulation ohne böse Überraschungen.

Verortung in Plänen

Eintragung der Fundstellen in Geschoss- und Lagepläne, sodass jede Abbruchfirma sofort weiß, wo welcher Schadstoff sitzt.

Fotodokumentation

Vollständige Bilddokumentation jedes verdächtigen Bauteils und jeder Entnahmestelle — beweissicher für Behörde und Ausschreibung.

Bewertung & Handlungsbedarf

Einstufung nach Bindungsart, Zustand und Freisetzungspotenzial inkl. Dringlichkeitsbewertung schwach gebundener Produkte nach AsbestRL.

Arbeits- & Sicherheitsanweisung

Die ASI für Ihre Abbruchfirma

Ein Kataster allein sagt, was im Gebäude steckt. Die ASI sagt der ausführenden Firma, wie sie damit auf der Baustelle sicher umgeht.

Für ASI-Arbeiten mit Asbest verlangt die TRGS 519 eine konkrete Arbeits- und Sicherheitsanweisung. Wir erstellen sie auf Basis des Schadstoffkatasters: Für jeden relevanten Fund definieren wir das geeignete Sanierungs- bzw. Entfernungsverfahren, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die persönliche Schutzausrüstung sowie den korrekten Entsorgungsweg. So übersetzen wir den Befund in handlungssichere Vorgaben für die ausführende Abbruchfirma.

  • Verfahrenswahl je Schadstoff: Entfernung, räumliche Trennung oder Überwachung
  • Schutzmaßnahmen, PSA und Schwarz-Weiß-Anlage nach TRGS 519
  • Hinweise zur Anzeige- und ggf. Erlaubnispflicht gegenüber der Behörde
  • Vorgaben zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Freimessung nach Abschluss
Fachkraft mit Sachkunde nach TRGS 519 bei der staubarmen Probenahme vor dem Rückbau
Ablauf

So entsteht Ihr Schadstoffkataster

Sieben klar definierte Schritte — von der Objektrecherche über die normgerechte Probenahme bis zum prüffähigen Kataster samt ASI.

  1. 1

    Auftragsklärung & Objektrecherche

    Erfassung von Baujahr, Nutzung, geplantem Rückbauumfang und vorhandenen Bauunterlagen. Gebäude vor Baujahr 1993 gelten als asbestverdächtig — hier greift die Erkundungspflicht der GefStoffV 2025.

  2. 2

    Systematische Begehung & Bestandsaufnahme

    Fachkundige Inaugenscheinnahme aller relevanten Bauteile — Dächer, Fassaden, Böden, Kleber, Putze, Isolierungen und technische Geräte. Festlegung der Homogenbereiche und Probenstellen.

  3. 3

    Staubarme Probenahme (VDI 3866)

    Repräsentative Materialproben je Homogenbereich mit staubmindernden Verfahren, H-Klasse-Absaugung und persönlicher Schutzausrüstung. Eindeutige Kennzeichnung und Verortung jeder Probe.

  4. 4

    Laboranalyse REM / PLM

    Identifikation und Quantifizierung der Asbestfasern sowie weiterer Gebäudeschadstoffe im akkreditierten Labor — auf Wunsch als 24-h-Express für enge Bauzeitenpläne.

  5. 5

    Bewertung & Gefährdungsbeurteilung

    Einstufung der Funde nach Bindungsart und Zustand, Dringlichkeitsbewertung nach AsbestRL und Ableitung des Handlungsbedarfs für den Rückbau.

  6. 6

    Schadstoffkataster & ASI

    Prüffähiges Kataster mit Probenliste, Mengen, Verortung und Bewertung — ergänzt um die Arbeits- und Sicherheitsanweisung (ASI) für die ausführende Abbruchfirma nach TRGS 519.

  7. 7

    Sanierungs- & Entsorgungsempfehlung

    Klare Empfehlung zur Schadstofftrennung und ordnungsgemäßen Entsorgung — bei Bedarf nahtlos zur TRGS-519-Sanierung und zum Rückbau über RÜCKBAUPRO.

Kalkulation

Grundlage für Ausschreibung und Kostensicherheit

Ein präzises Schadstoffkataster ist bares Geld wert: Es macht Abbruch- und Entsorgungskosten kalkulierbar und schützt vor teuren Überraschungen im laufenden Rückbau.

Wer ohne belastbare Mengen ausschreibt, kalkuliert auf Sand. Tauchen beim Abriss unerwartete asbesthaltige Materialien auf, folgt im besten Fall ein teurer Nachtrag — im schlechtesten ein Baustopp, weil kontaminierter Bauschutt nicht ordnungsgemäß getrennt wurde. Beides lässt sich mit einer sauberen Schadstoffuntersuchung vor Abriss vermeiden.

Weil wir jede Schadstoffgruppe verorten und mengenmäßig erfassen, erhalten alle Bieter dieselbe belastbare Grundlage. Das macht Angebote vergleichbar, verhindert Spekulationszuschläge und gibt Ihnen als Auftraggeber Kostensicherheit von der Vergabe bis zur Entsorgung.

  • Verortete Mengen je Schadstoff als Leitposition für die Ausschreibung
  • Vergleichbare Angebote statt kalkulierter Risikozuschläge
  • Keine Nachträge durch unerwartete Funde im laufenden Rückbau
  • Kein Baustopp durch nicht getrennten, kontaminierten Bauschutt
Für wen wir arbeiten

Für Bauträger, Architekten und die öffentliche Hand

Ausgerichtet auf die Anforderungen gewerblicher und öffentlicher Bauvorhaben — behörden- und vergaberechtskonform dokumentiert.

Bauträger & Architekten

Belastbare Mengen und prüffähige Befunde als Ausschreibungsgrundlage — kalkulationssicher und nachtragsfest.

Öffentliche Hand

Vergaberechtskonforme, vollständig dokumentierte Schadstoffuntersuchung für Liegenschaften, Schulen und Konversionsflächen.

Hausverwaltung & Gewerbe

Verkehrssicherungs- und Informationspflichten vor Umbau und Rückbau rechtssicher erfüllen — mit einem Ansprechpartner.

Gebäudeschadstoffe

Über Asbest hinaus — KMF, PAK, PCB & Schwermetalle

Asbest ist der wichtigste, aber nicht der einzige Schadstoff im Altbestand. Wir erfassen weitere Gebäudeschadstoffe im selben Zug — das spart Zeit und vermeidet teures Nachbeproben.

KMF

Künstliche Mineralfasern

Alte Mineralwolle-Dämmungen vor 2000 können lungengängige Fasern enthalten und müssen wie Sondermüll getrennt werden.

PAK

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Typisch in teerhaltigen Klebern, Parkettklebern, Bitumenbahnen und alten Schwarzanstrichen — relevant für die Entsorgungsklasse.

PCB

Polychlorierte Biphenyle

Verbaut in dauerelastischen Fugenmassen, Anstrichen und Kondensatoren — schon in geringen Mengen entsorgungs- und arbeitsschutzrelevant.

Metalle

Schwermetalle

Blei, Cadmium & Co. in Altanstrichen und Beschichtungen — sinnvoll im selben Zug zu erfassen, statt später nachzubeproben.

Häufige Fragen

Antworten zum Schadstoffkataster

Ein Schadstoffkataster ist eine systematische, verortete Bestandsaufnahme aller schadstoffhaltigen Materialien eines Gebäudes — Asbest sowie bei Bedarf KMF, PAK, PCB und Schwermetalle. Es umfasst Probenliste, Laborbefunde, Mengenabschätzung, Verortung in Plänen, Fotodokumentation und Bewertung und dient als Grundlage für Ausschreibung, Sanierung, Arbeitsschutz und ordnungsgemäße Entsorgung.

Vor Bau-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden mit Baujahr vor 1993 greift die Erkundungspflicht der GefStoffV-Neufassung 2025: Der Veranlasser muss das Asbestvorkommen ermitteln und die Information an ausführende Firmen weitergeben. In Verbindung mit TRGS 519 ist eine fachkundige Schadstoffuntersuchung damit faktisch Voraussetzung für jeden Rückbau und Umbau im Altbestand.

Die ASI ist eine konkrete schriftliche Anweisung für die ausführende Abbruch- oder Sanierungsfirma nach TRGS 519. Sie beschreibt für jeden Schadstofffund die erforderlichen Schutzmaßnahmen, Verfahren, persönliche Schutzausrüstung und die ordnungsgemäße Entsorgung — und übersetzt das Kataster in handlungssichere Vorgaben für die Baustelle.

Versteckter Asbest in Fliesenklebern, Spachtelmassen und Putzen lässt sich optisch nicht erkennen — sichere Klarheit gibt nur die Laboranalyse einer Materialprobe. Ein Schadstoffkataster auf Basis normgerechter Probenahme nach VDI 3866 vermeidet, dass kontaminierte Materialien unentdeckt in den Bauschutt gelangen und einen Baustopp oder teure Nachträge auslösen.

Asbest ist der wichtigste, aber nicht der einzige Gebäudeschadstoff. Künstliche Mineralfasern (KMF), PAK in teerhaltigen Klebern und Bitumen, PCB in Fugenmassen sowie Schwermetalle in Altanstrichen beeinflussen Entsorgungsweg und Arbeitsschutz. Es ist meist wirtschaftlicher, diese Parameter im selben Zug zu erfassen, statt während des Rückbaus nachbeproben zu müssen.

Das Kataster liefert präzise, verortete Mengen je Schadstoff. Auf dieser Basis können Abbruch- und Entsorgungsleistungen belastbar kalkuliert und vergleichbar ausgeschrieben werden. Das schafft Kostensicherheit, beugt Nachträgen vor und vermeidet einen Baustopp wegen unerwarteter Funde mitten im Rückbau.

Befund anfragen

Schadstoffkataster für Ihr Projekt anfragen

Schildern Sie uns kurz Objekt, Baujahr und geplanten Rückbau — wir erstellen Ihnen ein prüffähiges Schadstoffkataster als belastbare Ausschreibungsgrundlage. Für enge Bauzeitenpläne sind wir telefonisch sofort erreichbar.

24-h-Express für Baustopp, Hauskauf-Fristen & akute Funde.

0174 8083023 info@rueckbaupro.de